Osterpaket von Minister Habeck

 Windenergie-auf- See-Gesetz

Osterpaket Habeck

 

Die Ausbauziele für Windenergie auf See sollen auf Grundlage der Koalitionsvereinbarungen auf mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030, mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr 2035 und mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045 erheblich gesteigert werden. Aufgrund der langen Planungs- und Genehmigungs-zeiträume für Windenergieanlagen auf See und für Offshore-Anbindungs-leitungen ist es wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür möglichst frühzeitig zu schaffen und verlässlich auszugestalten.

 

Weiterführende Informationen

Die Ausbauziele für Windenergie auf See sollen auf Grundlage der Koalitionsvereinbarungen auf mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030, mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr2035 und mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045 erheblich gesteigert werden. Aufgrund der langen Planungs- und Genehmigungszeiträume für Windenergieanlagen auf See und für Offshore-Anbindungsleitungen ist es wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür möglichst frühzeitig zu schaffen und verlässlich auszugestalten

 

Osterpaket Habeck

Weiterführende Informationen


Der zügige Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie die sukzessive Abschal-

tung der verbleibenden Kernkraftwerke und der Kohlekraftwerke erfordern es, Strom zu-

nehmend über weite Strecken zu transportieren. Insbesondere der im Norden Deutschlands

erzeugte Strom aus Windenergieanlagen muss zu den Verbrauchsschwerpunkten im Sü-

den und Westen Deutschlands geleitet werden.

 

Es gilt, Engpässe in der Stromversorgung innerhalb des deutschen Netzes zu beseitigen.

Darüber hinaus sollen die technischen Voraussetzungen für den zunehmenden grenzüberschreitenden

Stromhandel geschaffen werden. Daraus resultiert ein Netzausbaubedarf insbesondere in der

Höchstspannungsebene.

 

Es ist wichtig, auch die Netzplanung konsequent an dem Ziel der Treibhausgasneutralität

im Jahr 2045 auszurichten und die verschiedenen Prozesse enger zu verzahnen.

Die §§ 12a ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) enthalten Regelungen zur Netzaus-

baubedarfsplanung.

 

Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)

ermöglicht beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Bundesnetzagentur

für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) hat

am 14. Januar 2022 den Netzentwicklungsplan Strom (NEP) 2021-2035 bestätigt und der

Bundesregierung gemäß § 12e Absatz 1 Satz 1 EnWG als Entwurf für einen Bundesbedarf-

splan vorgelegt. Die im NEP 2021-2035 bestätigten zusätzlichen Leitungsmaßnahmen sind

für den verstärkten und beschleunigten Klimaschutz unabdingbar. Der bisherige Bundes-

bedarfsplan muss aktualisiert werden.

 

Nach § 12e Absatz 1 Satz 2 EnWG ist der Bundesbedarfsplan dem Bundesgesetzgeber mindestens

alle vier Jahre vorzulegen. Mit den regelmäßigen Anpassungen des Bundesbedarfsplangesetzes

(BBPlG) soll eine Beschleunigung der erfassten Planungs- und Genehmigungsverfahren für

Netzausbauvorhaben auf Höchstspannungsübertragungsnetzebene gewährleistet werden


Das EEG 2023 verankert das Ziel, dass die inländische Stromerzeugung bereits im

Jahr 2035 nahezu treibhausgasneutral sein, also nahezu vollständig durch erneuer-

bare Energien erfolgen soll.

 

· Auf dem Weg nach 2035 wird das Ausbauziel für 2030 angehoben, und zwar auf

einen Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 80 Prozent am Bruttostromver-

brauch, wobei dieser mit 750 TWh unterstellt wird. Daraus folgt, dass im Jahr 2030

insgesamt 600 TWh in Deutschland aus erneuerbaren Energien bereitgestellt wer-

den sollen.

 

· Um das neue Ausbauziel für 2030 zu erreichen, werden die Ausbaupfade und Aus-

schreibungsmengen für die einzelnen Technologien festgelegt und deutlich ange-

hoben. Bei der Windenergie an Land werden die Ausbauraten auf ein Niveau von

10 GW pro Jahr gesteigert, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 115 GW Wind-

Leistung in Deutschland installiert sein sollen.

 

Bei der Solarenergie werden die Ausbauraten auf ein Niveau von 22 GW pro Jahr gesteigert,

so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 215 GW Solar-Leistung in Deutschland installiert sein sollen.

Die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die Windenergie auf See werden durch

die parallele Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) angehoben.

 

 

· Zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in allen Rechtsberei-

chen wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz der Grundsatz verankert, dass die Nut-

zung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der

öffentlichen Sicherheit dient

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Osterpaket von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck

 

 

Der Ausbau erneuerbarer Energien dümpelte in Deutschland zuletzt dahin. Mit weniger Bürokratie, ehrgeizigen Zielen und finanziellen Anreizen für Kommunen will Wirtschaftsminister Habeck das ändern.  Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen kommen. Das sind die Eckpunkte des „Osterpakets“ der Bundesregierung.

 

 Deutschland soll seinen Strom binnen 13 Jahren weitgehend aus erneuerbaren Quellen beziehen – jedenfalls, wenn es nach Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck geht. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch das sogenannte Osterpaket. Es umfasst einen riesigen Katalog an Vorhaben zum Ausbau von Wind- und Sonnenenergie und der entsprechenden Infrastruktur. Der Koalitionspartner FDP kündigte zwar schon Nachbesserungsbedarf für die Beratungen im Bundestag an, Habeck hält die verbleibenden offenen Fragen aber für gut lösbar.

 

Strom aus erneuerbaren Energien

 Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen kommen, bis 2035 sollen es fast 100 Prozent sein. Aktuell liegt Deutschland nach Branchenangaben bei 42 Prozent. Die FDP meldete erhebliche Zweifel an, dass das Ziel für 2035 erreicht werden könne. Fraktionschef Christian Dürr sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Hier wäre es wesentlich besser, das Ziel realistischer zu wählen, und stattdessen die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass das Ziel auch tatsächlich erreicht wird.“ FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler sagte: „Ein klimaneutrales Stromsystem bis 2035 ist zwar wünschenswert, aber in Deutschland praktisch nicht zu erreichen.“

 

Der Bau von Windrädern an Land und auf See und bei Solaranlagen soll künftig als „im überragenden öffentlichen Interesse“ gelten – und damit im Konfliktfall besonderes Gewicht erhalten. Das Komplettverbot für den Bau von Windkraftanlagen in Schutzgebieten soll wegfallen. Stattdessen soll einzeln geprüft werden.

 

 Die bürokratischen Hürden für lokale Wind- und Solarprojekte sollen sinken. Zudem sollen mehr Möglichkeiten zur finanziellen Beteiligung von Kommunen entstehen. Für Solaranlagen auf dem Boden sollen die Kommunen Naturschutz-Vorgaben machen können.

 

 Der Netzausbau soll vorangetrieben werden, auch mit strafferen Planungs- und Genehmigungsverfahren. In Deutschland fehlen wichtige Leitungen für den Energietransport.

 

(Quelle Utopia.de: https://utopia.de/news/ist-das-die-zeitenwende-so-will-habeck-die-erneuerbaren-ausbauen/)

 

 Fundamente in Bremerhaven (Foto Dr. Hochhaus)

 

Ausbau von Offshore-Windparks

 Der Ausbau der Windenergie auf See trat in Deutschland in den vergangenen Jahren ziemlich auf der Stelle. Keine einzige Anlage ging 2021 zusätzlich ans Netz. Dabei will die Ampel-Koalition Offshore-Windparks massiv ausbauen: Deren Leistung soll von 7,8 Gigawatt (GW) auf mindestens 30/40/70 GW in den Jahren 2030/35/45 steigen. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen gestrafft werden.

 

(Quelle Utopia.de)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Solaranlagen (Quelle Wikipedia  Foto Ceinturion)

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehr installierte Solaranlagen

 

Bis 2030 soll die Leistung der installierten Solaranlagen von 59 GW auf 215 GW ansteigen,. Dazu soll die jährliche Ausbaurate auf 22 GW wachsen. Zugebaut werden soll je zur Hälfte auf Dächern und Freiflächen. Die Vergütung für bestimmte Anlagen soll attraktiver werden, was schon fürs laufende Jahr geplant ist. Für Solaranlagen auf dem Boden sollen die Kriterien so geändert werden, dass mehr Flächen in Frage kommen, etwa am Rand von Äckern oder in Mooren.

 

(Quelle Utopia.de)